中国选举制度(德)(4)

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(5) Bestätigung und Verkündung

Nach Beendigung der Stimmenzählung muß der Wahlausschuß feststellen, ob die Wahl gültig ist oder nicht, und das Ergebnis verkünden.

(6) Nachwahlen

Wenn ein Abgeordneter in seiner Amtszeit aus irgendeinem Grund seine Funktionen nicht ausüben kann, hat seine ursprüngliche Wahleinheit eine Nachwahl durchzuführen.

Falls Abgeordnete abgesetzt sind, sind für die vakanten Stellen einzelne Abgeordnete nachzuwählen.

Bei einer Nachwahl kann die Zahl der Kandidaten über der Zahl der zu Wählenden liegen oder ihr entsprechen.

Das Verfahren der Nachwahl wird vom Ständigen Ausschuß des Volkskongresses auf der Provinzebene bestimmt.

5. Indirekte Wahlen

A. Indirekte Wahlen

Die Abgeordneten der Volkskongresse höherer Ebenen werden auf indirekte Weise durch die Volkskongresse der nächstniedrigen Ebenen gewählt.

Die Wahl der Abgeordneten der Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts und der Armee-Einheiten der gleichen Ebenen sowie die Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses in den Sonderverwaltungszonen erfolgen in dieser Form.

B. Wahlverfahren

(1) Nominierung der Kandidaten

Die Kandidaten der Abgeordneten werden nach Wahleinheiten nominiert.

Sie können von den verschiedenen politischen Parteien und Massenorganisationen allein oder gemeinsam oder von über zehn Abgeordneten gemeinsam nominiert werden.

(2) Bestimmung der Kandidaten

Wenn nach der Erstellung der Wahlliste die Zahl der Kandidaten dem gesetzlich festgelegten Unterschied zwischen der Zahl der Kandidaten und der Zahl der zu wählenden Abgeordneten entspricht, so findet die Wahl statt, indem die Wähler ihre Stimmen direkt abgeben.

Wenn die Zahl der Kandidaten den gesetzlich festgelegten höchsten Unterschied zwischen der Kandidatenzahl und der zu wählenden Abgeordnetenzahl übertrifft, ist eine Vorwahl durchzuführen und danach die Wahlliste der Kandidaten zu erstellen.

Wenn die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene aufwärts die Abgeordneten der Volkskongresse der nächsthöheren Ebene wählen, soll die Zeit für die Nominierung der Kandidaten und die Diskussion über sie nicht kürzer als zwei Tage sein.

(3) Information über die Kandidaten

Das Präsidium soll die Abgeordneten über die Kandidaten informieren.

Die politischen Parteien, Massenorganisationen und Abgeordneten, die die Kandidaten nominieren, sollen auf einer Gruppensitzung eine Information über ihre Kandidaten geben. Am Tag der Wahl muß die Information beendet sein.

(4) Abstimmung

Unter Leitung des Präsidiums werden die Stimmen abgegeben.

Wenn die Zahl der anwesenden Abgeordneten über die Hälfte der gesamten Zahl der Abgeordneten des Volkskongresses beträgt, kann die Wahl stattfinden.

(5) Zählen der Stimmen und Verkündung des Wahlergebnisses

Nachdem die Stimmen abgegeben sind, kontrollieren die Personen, die die Abstimmung beaufsichtigen und die Stimmen zählen, und die Mitglieder des Präsidiums die Zahl der an der Abstimmung teilgenommenen Wähler und die abgegebene Stimmenzahl, vergleichen sie miteinander und machen darüber eine Notiz, die von den Aufsehern unterzeichnet wird.

Das Präsidium der Wahlversammlung beurteilt, ob das Wahlergebnis gültig ist oder nicht, und verkündet es.

(6) Nachwahlen

Wenn Abgeordnete aus irgendeinem Grund ihre Funktionen nicht ausüben können oder wenn ihnen die Mandate entzogen wurden, sollen die ursprünglichen Wahleinheiten Abgeordnete für die vakanten Stellen nachwählen. Zwischen den Tagungen der Volkskongresse der ursprünglichen Wahleinheiten wählen deren ständige Ausschüsse einzelne Abgeordnete nach.

Das Verfahren der Nachwahl wird vom Ständigen Ausschuß des Volkskongresses auf der Provinzebene festgelegt.

6. Die Wahlen der Abgeordneten zum Nationalen Volkskongreß in den Sonderverwaltungszonen und der Provinz Taiwan

A. In den Sonderverwaltungszonen

Die Wahlen der Abgeordneten zum Nationalen Volkskongreß in den Sonderverwaltungszonen finden unter der Leitung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses statt.

Die Sonderverwaltungszonen berufen eine Wahlkonferenz ein, die von deren Präsidium geleitet wird. Mehr als zehn Mitglieder der Konferenz können gemeinsam Kandidaten nominieren.

Das Wahlergebnis wird vom Präsidium verkündet und der Mandatsprüfungskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Bestätigung und Verkündung vorgelegt.

B. Die Wahl der Abgeordneten der Provinz Taiwan zum Nationalen Volkskongreß

Die Art und Weise der Wahl entspricht den dafür vorgesehenen Bestimmungen des Nationalen Volkskongresses.

Die Abgeordneten der Provinz Taiwan zum Nationalen Volkskongreß werden von den ständigen Ausschüssen der Volkskongresse der verschiedenen Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte sowie den Armee-Einheiten nach Konsultationen gewählt.

7. Die Wahlkosten

Die Kosten der Wahlen zum Nationalen Volkskongreß und zu den lokalen Volkskongressen aller Ebenen werden aus der Staatskasse bestritten.

8. Bestrafung bei Gesetzwidrigkeiten

Wer durch Gewalt, Drohung, Betrug, Bestechung und andere Mittel eine Wahl unterminiert oder Wähler und Abgeordnete daran hindert, das aktive und das passive Wahlrecht auszuüben, wer Wahldokumente verfälscht, absichtlich eine überhöhte Stimmenzahl angibt oder sich einer anderen Gesetzwidrigkeit schuldig macht, wer diejenigen, die eine Gesetzwidrigkeit bei der Wahl anzeigen, dagegen Anklage erheben oder fordern, einem Abgeordneten das Mandat zu entziehen, mit Repressalien unterdrückt, erhält eine administrative Strafe oder wird strafrechtlich verfolgt.


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